Kostenübernahme

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt je nach Zuständigkeit bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse, die nach Bewilligung auch die vollständigen Kosten für die Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme übernehmen. Entsprechend dem Krankheitsbild Ihres Kindes werden dann geeignete Rehabilitationseinrichtungen durch den Leistungsträger in Absprache mit Ihnen und ihrem Arzt festgelegt.

Bei der Wahl unserer Klinik erfolgt nach entsprechender Terminabstimmung die Einladung. Sie erhalten rechtzeitig alle nötigen Informationen zum Aufenthalt per Post. Die Rehabilitationsklinik Charlottenhall bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme gemeinsam mit Ihrem Kind anzutreten.

Bewilligung und Finanzierung besprechen Sie bitte mit dem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse.
 

Download der Antrags-Formulare:

Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für nichtversicherte Kinder und Jugendliche - Kinderrehabilitation
(Formularnummer: G0200 der Deutschen Rentenversicherung)

Antrag auf Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts